AGB Feriencamp
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fußball-Feriencamp des 1. FC Wilmersdorf
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an den Fußball-Feriencamps des 1. FC Wilmersdorf e.V. (nachfolgend „Veranstalter“) durch Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. Abweichende Bedingungen der Erziehungsberechtigten gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten über das Online-Formular auf dieser Website oder per E-Mail. Sie ist ein verbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
(3) Vertragspartner sind der Veranstalter und die/der anmeldende Erziehungsberechtigte (nachfolgend „Anmelder“). Der Anmelder versichert, dass er zur Anmeldung des Kindes berechtigt ist.
§ 3 Leistungen
Leistungen, Zeiten, Ort und Verpflegung ergeben sich aus der Camp-Ausschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Das Camp findet bei jeder Witterung (bei Unwetter ggf. in der Halle) statt. Der Veranstalter darf Trainer und Programmablauf aus sachlichem Grund ändern, sofern der Gesamtcharakter des Camps erhalten bleibt.
§ 4 Preis und Zahlung
(1) Es gilt der Preis laut Ausschreibung (Endpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anfallend).
(2) Der Preis ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung per Überweisung auf das dort genannte Konto zu zahlen, spätestens jedoch 10 Tage vor Campbeginn.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Veranstalter nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben. Ansprüche nach § 6 bleiben unberührt.
§ 5 Widerruf
Für Verträge über Freizeitbetätigungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Rücktrittsmöglichkeiten nach § 6 bleiben unberührt.
§ 6 Rücktritt / Stornierung durch den Anmelder
(1) Der Anmelder kann jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
(2) Es fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 30 Tage vor Campbeginn: kostenlos
- 29 bis 15 Tage vor Campbeginn: 50 % des Preises
- danach (ab 14 Tage vor Campbeginn) oder bei Nichterscheinen: 100 % des Preises
(3) Dem Anmelder bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen.
(4) Der Anmelder kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, der die Altersvoraussetzungen erfüllt.
(5) Bei Erkrankung des Kindes (ärztliches Attest) kann der Veranstalter aus Kulanz einen Gutschein ausstellen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
§ 7 Absage und Kündigung durch den Veranstalter
(1) Wird die für die jeweilige Campwoche erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis 14 Tage vor Campbeginn absagen. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(2) Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung, Platzsperrung) kann der Veranstalter das Camp absagen oder verkürzen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden anteilig erstattet.
(3) Der Veranstalter kann einen Teilnehmer ausschließen, wenn dieser den Ablauf trotz Ermahnung wiederholt erheblich stört oder sich oder andere gefährdet. Der Anspruch auf den Preis bleibt bestehen, soweit der Ausschluss vom Anmelder zu vertreten ist; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 8 Pflichten des Anmelders, Gesundheit
(1) Der Anmelder teilt bei der Anmeldung alle für die Betreuung relevanten Informationen mit (insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, Medikation, Erkrankungen, Einschränkungen). Die Angaben erfolgen freiwillig, sind aber Voraussetzung für eine sachgerechte Betreuung.
(2) Erkrankte Kinder, insbesondere mit ansteckenden Krankheiten, dürfen nicht teilnehmen.
(3) Das Kind muss sportfähig sein. Mitzubringen sind Sportkleidung, Fußballschuhe, Schienbeinschoner, Getränk.
(4) Der Anmelder gibt eine Notfallnummer an, unter der er während des Camps erreichbar ist. Der Veranstalter darf in Notfällen ärztliche Hilfe veranlassen.
§ 9 Aufsicht, Bring- und Abholzeiten
(1) Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Camp-Zeiten und auf dem Camp-Gelände. Sie beginnt mit der persönlichen Übergabe an das Betreuungspersonal und endet mit der Abholung bzw. dem Verlassen des Geländes.
(2) Abholung nur durch den Anmelder oder die von ihm benannten Personen. Ist ein Heimweg ohne Begleitung vorgesehen, bedarf dies einer schriftlichen Erklärung des Anmelders.
(3) Wird ein Kind nicht rechtzeitig abgeholt, kann der Veranstalter angemessene Mehrkosten berechnen.
§ 10 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf die der Anmelder regelmäßig vertrauen darf), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für mitgebrachte Wertsachen (Handys, Schmuck, Geld) wird nicht gehaftet, außer in Fällen von Abs. 1.
(4) Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Trainer.
(5) Der Anmelder haftet für Schäden, die das Kind schuldhaft verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftpflichtversicherung des Kindes/der Eltern wird empfohlen.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen
Mit der Bestätigung der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass während des Camps Foto- und Videoaufnahmen der teilnehmenden Kinder zu Werbezwecken (Website, Social Media, Presse) angefertigt und veröffentlicht werden dürfen.
§ 12 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten (auch Gesundheitsdaten) ausschließlich zur Durchführung des Camps. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage der Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist bei Kaufleuten Berlin. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).